Wie ist das denn genau mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Fach Geschichte? Wenn man die Frist zum 1. November verpasst, muss man dann wirklich bis zum 1. Mai warten? In anderen Fächern kann man die Arbeit anmelden, wann man möchte.Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist im Sommersemester bis zum ersten Werktag nach dem 01. Mai des Jahres, im Wintersemester bis zum 01. November (bzw. bis zum ersten Werktag nach dem 01. November) des Jahres zu stellen. (§ 27, Abs. 3)
Bachelorarbeit Geschichte
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Re: Bachelorarbeit Geschichte
Das Prüfungsamt hat diese Regelung nicht geschrieben! Die Institute haben ihre Ordnungen selber geschrieben. Über den Sinn müssen Sie mit den Fachvertretern diskutieren.
Das Prüfungsamt hat Bestimmungen nur auszuführen.
Das Prüfungsamt hat Bestimmungen nur auszuführen.