Zwei Semester immatrikuliert
Moderator: Geli
Zwei Semester immatrikuliert
Liebe Philprom,
ich habe in Frankfurt studiert und bin als Doktorandin am FB 03 angenommen. Paragraph 3(3) sagt, dass "Der Bewerber soll in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Johann Wolfgang Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein." Soll ich mich nun erneut immatrikulieren oder reicht es, dass ich während des Studiums in Frankfurt immatrikuliert war?
Danke und viele Grüße
AK
ich habe in Frankfurt studiert und bin als Doktorandin am FB 03 angenommen. Paragraph 3(3) sagt, dass "Der Bewerber soll in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Johann Wolfgang Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein." Soll ich mich nun erneut immatrikulieren oder reicht es, dass ich während des Studiums in Frankfurt immatrikuliert war?
Danke und viele Grüße
AK
Re: Zwei Semester immatrikuliert
Sie müssen sich nur immatrikulieren, wenn der Promotionsausschuss des FB 03 in seinem Schreiben, dass Sie als Doktorand angenommen sind, eine Auflage gemacht haben, dass Sie sich nochmals immatrikulieren müssen. Wenn es keine Auflage gibt, müssen Sie dies nicht tun.